Allgemeine Vertragsbedingungen
1 Geltunsbereich
Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (im Folgenden “Kunde” genannt) und der vamc GmbH (im Folgenden “VAMC” genannt) und gelten für deren erbrachten Dienstleistungen und von derselben verkauften Produkte. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
2 Wirksamkeit
Die AGB treten mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder durch Bestellung von Produkten, sei es mündlich, schriftlich oder stillschweigend, durch den Kunden in Kraft.
3 Leistungen der VAMC
Die VAMC bietet Dienstleistungen IT/ICT- und virtuelle Assistenz und Produkte an. Zur Leistungserfüllung kann VAMC Drittanbieter, Partnerfirmen und Subunternehmer hinzuziehen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
4 Angebote
Die Angebote der VAMC in Preislisten, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen von Kunden sind für die VAMC erst nach deren schriftlicher Bestätigung (Email, Fax, Brief) verbindlich.
Ausführlichere Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
5 Leistungen des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die sie mit der VAMC einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden.
Der Kunde stellt bei Auftragserteilung sicher, dass VAMC alle zur Erfüllung notwendigen Informationen mit genauer Angabe des Liefertermins, Besonderheiten, Umfang, Inhalt und Form des Lieferobjektes, Auslieferung, Ablieferung sofern diese Information für den erteilten Auftrag relevant sind. VAMC übernimmt keine Haftung für Aufträge, Lieferobjekte und Lieferverzögerungen, welche aufgrund einer mangelhafte Auftragserteilung oder fehlerhaften Ausgangsinformationen entstanden sind.
Allfällige Mitwirkungspflichten, wie die Beachtung technischer Vorschriften, die Erbringung benötigter Informationen, die zur Verfügungsstellung von nicht bei der VAMC gekaufter Software usw., können sich aus den Leistungsbeschreibungen ergeben.
Der Kunde ist dafür besorgt, dass der VAMC zur Leistungserbringung und zur Offerterstellung sämtliche notwendigen Informationen zur Verfügung stehen.
6 Lieferung, Versand, Auslieferung
VAMC übermittelt dem Kunden auf dem elektronischen Weg (Email) das oder die abgeschlossenen Lieferobjekte. Auf besonderen Wunsch können die Lieferobjekte auch auf CD, DVD, Ausdruck, gebunden oder ungebunden ausgeliefert werden. Es können Extrakosten entstehen, welche zu Lasten des Kunden gehen. Bei elektronischer Übermittlung des Lieferobjektes/der Lieferobjekte auf elektronischen Weg übernimmt VAMC keine Haftung. Es sind die entsprechenden Hinweise im Messaging Tool (Outlook) zu beachten unter Disclaimer.
VAMC haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verseuchung von Viren für elektronisch übermittelte oder per Postweg übermittelte Lieferobjekte.
VAMC ist bemüht die Kundenwünsche in Bezug auf die Lieferfristen einzuhalten. Diese werde nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Bei absehbarer Verspätung unterrichtet VAMC den Kunden frühzeitig. Elektronisch versandte und der Post übergebene Lieferobjekte gelten als ausgeliefert (Emailzustellungsprotokol, wo andwendbar/Postquittung).
6.1 Lieferverzug
VAMC übernimmt keine Haftung für verzögerte oder verspätete Lieferung von Lieferobjekten, welche per Postweg übermittelt wurden oder bei Ausfall bei Störungen, Systemstörungen bei den Internetprovider ISP, Einschränkung des Betriebes ISP, Wartungsfenster ISP/Telekommunikationsgesellschaft, Störung des öffentlichen Internet-Netzwerkes, Sever Ausfällen ISP, Viren
7 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
7.1.1 Rechnungsstellung
Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen bzw. Preislisten.
7.1.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zahlbar. Rechnungsbeträge bis CHF 500 sind generell bar zu begleichen oder wie mit der VAMC vereinbart. Angebotspakete AA sind stets voraus zu bezahlen. Nach Eintreffen der Zahlung wird der Auftrag gestartet. Es können Ausnahmeregeln mit dem Kunden vereinbart werden. Rechnungsbeträge ab CHF 501 haben generell eine Zahlungsfälligkeit von 10 Tage rein netto oder bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zahlbar.
Nach Ablauf des Fälligkeitsdatums wird automatisch ein Verzugszins in der Höhe von 5% p.a. geschuldet.
7.1.3 Verbindlichkeit
Der Kunde kann bis zur Zahlungsfälligkeit schriftlich und begründet Einwände gegen
die Rechnung erheben. Im Unterlassungsfalle gilt die Rechnung als genehmigt.
7.1.4 Vorauszahlung und Sicherheit
Die VAMC kann von ihrem Kunden eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen. Entsprechende Hinweise sind bei dem Angebot jeweils aufgeführt.
Leistet der Kunde eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit nicht, kann die VAMC die in den Leistungsbeschreibungen vorgesehenen Massnahmen treffen oder den Vertrag
fristlos und ohne Entschädigungsfolgen auflösen. Dasselbe gilt bei Nachlassstundung des Kunden oder Konkurseröffnung über den Kunden, wenn nicht der Kunde oder Dritte für die Bezahlung der vorhersehbaren Rechnungen eine Sicherheit leisten.
8 Haftungsbeschränkungen
Erhebt der Kunde unverzüglich oder innerhalb 5 Arbeitstagen seit Auslieferung des Lieferobjekte keine schriftliche konkreten Einwände ein, gilt die Lieferung stillschweigend als angenommen. Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen die VAMC als auch gegen deren Subunternehmer ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.
Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte und Lieferobjekte wird jede Haftung abgelehnt. Regress Dritter wird in jedem Fall ausgeschlossen. Im Streitfall wird VAMC unverzüglich Rechtsbeistand (Rechtschutzversicherung) beiziehen.
9 Diskretion
VAMC verpflichtet sich zur absoluten Diskretion und Vertraulichkeit. Alle der VAMC zur Verfügung gestellten Informationen, schriftlich und mündlich sowie im Rahmen der Tätigkeit werden streng vertraulich behandelt.
10 Gerichtstand
Sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterstehen der Gerichtsbarkeit des Gerichts in Zofingen (AG).
Wir sind auch berechtigt, am Sitz bzw. Wohnsitz des Lizenznehmers
Klagen zu erheben.
Für Kunden mit ausländischem Wohn- bzw. Geschäftssitz gilt Zofingen (AG) als Betreibungsort und als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren.
11 Anwendbares Recht
Im Vertragsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar.
Zofingen, Oktober 2009
Die Geschäftsleitung VAMC GmbH


